AGB

Mit der Buchung der Einheit über unsere Webseite erklärt sich der Gast mit diesen Bedingungen und Hausregeln einverstanden:

0. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN: Nicht erstattungsfähig - Dem Gast wird der Gesamtpreis der Reservierung in Rechnung gestellt, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt storniert.

1. MAXIMALE PERSONENANZAHL & UNTERVERMIETUNG: Die Unterkunft wird nur an die in der Buchung angegebenen Personen vermietet. Eine Untervermietung der Wohnung ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass die Tagesmiete für diese Unterkunft für maximal 6 Personen (Casa Tschierva) resp. 5 Personen (Casa Capricorn) gilt, wobei die 5. und 6. Person zusätzlich berechnet werden. Bitte geben Sie bei der Buchung die vollständige Personenzahl an. Bei Nichtbeachtung dieser Regel werden Sie sofort des Hauses verwiesen.

2. ONLINE-CHECK-IN VOR DER ANKUNFT: Sie müssen mindestens 24 Stunden vor Ihrer Ankunft online einchecken. Als Hauptgast werden Sie vom Gastgeber aufgefordert, Ihren digitalen Personalausweis oder eine Kopie Ihres Reisepasses, Ihre Wohnanschrift sowie die Namen, Vornamen und Geburtstage aller Gäste anzugeben. Sobald Sie online eingecheckt haben, erhalten Sie den Code für das Schlüsselsafe und weitere Informationen für Ihren Aufenthalt.

3. GÄSTETAXE: Die lokale Gesetzgebung sieht eine Gästetaxe vor (CHF 5.9 pro Person über 12 Jahre und pro Tag). Mit der Bezahlung der Gästetaxe erhalten Sie und Ihre Gäste eine nicht übertragbare Gästekarte, die Ihnen verschiedene Vorteile bietet, wie z.B. die freie Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Region Davos Klosters. Diese Gästetaxe ist nicht im Preis inbegriffen und wird vom Gastgeber nicht eingezogen. Sie können die Gästekarte bei Ihrer Ankunft direkt in der "Destination Davos Klosters" bezahlen und abholen.

4. RAUCHVERBOT: Dies ist eine Nichtraucher-Mieteinheit. Das Rauchen ist im gesamten Mietobjekt nicht gestattet.

5. SCHLÜSSEL: Der Vermieter stellt dem Gast die Schlüssel in einem Schlüsselsafe am Eingang der Wohnung zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, alle Schlüssel bei seiner Abreise zurückzugeben und dafür zu sorgen, dass die Schlüssel wieder in das Schlüsselsafe gelegt werden. Anweisungen bezüglich der Schlüssel werden dem Gast vor Ankunft geschickt.

6. BENUTZUNG: Der Gast darf das Objekt nur als Privatwohnung nutzen. Der Gast darf die Immobilie nicht für geschäftliche, ungesetzliche oder zweckentfremdete Zwecke nutzen. Es dürfen keine Veränderungen an der Immobilie vorgenommen werden. Der Gast sichert zu, dass er alle Geräte und Möbel nur für deren vorgesehenen Zweck verwendet werden. Der Gast bestätigt, dass er/sie über 18 Jahre alt ist und, dass Minderjährige die Immobilie nur in Anwesenheit eines Erwachsenen bewohnen werden. Unzumutbarer Lärm oder Störung durch den Gast kann zur Nichterfüllung des Vertrages führen. Der Gast ist allein verantwortlich für die Entsorgung seines Mülls in der Mülltonne.

7. VERANSTALTUNGEN UND FEIERN: sind in der Unterkunft und im gemeinschaftlichen Garten nicht erlaubt.

8. SCHUHE: Wir bitten Sie, Ihre Schuhe am Eingang auszuziehen und in der Unterkunft Hausschuhe zu tragen.

9. SKIER UND SKISCHUHE: Bitte lassen Sie keine Skier und Skischuhe in der Wohnung - auch nicht im Flur! Bitte lassen Sie Ihre Skier entweder außerhalb der Wohnung auf dem abschließbaren Skiständer (schwarzer Schlüssel) oder im Skiraum (schwarzer Schlüssel). Lassen Sie Ihre Skischuhe im Skikeller. Das Tragen von Skischuhen innerhalb der Unterkunft ist verboten.

10. GRILLIEREN: Der Holzgrill im Gemeinschaftsgarten gehört der Eigentümergemeinschaft und darf in Maßen benutzt werden, solange alles sauber und ordentlich hinterlassen wird (Asche muss in den Metallbehälter entsorgt werden und die Zange und der Grillrost müssen gereinigt werden). Sie sollten auch Ihr eigenes Holz mitbringen.

11. HAUSTIERE: In der Wohnung sind keine Haustiere erlaubt. Der Gast ist verpflichtet, diese und alle anderen Regeln des Eigentümers zu befolgen, um die Sicherheit und Sauberkeit des Objekts zu gewährleisten und andere Mieter nicht zu stören oder zu gefährden.

12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES EIGENTÜMERS: Dieser Vertrag wird auf der Grundlage der unabhängigen Kenntnis des Gastes über das Objekt oder der in diesem Vertrag enthaltenen Zusicherungen geschlossen und nicht auf der Grundlage von Zusicherungen des Eigentümers oder seiner Vertreter. Der Eigentümer haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die dem Gast, seiner Familie, seinen Gästen oder Bevollmächtigten oder sonstigen Personen zugefügt werden, die die Räumlichkeiten oder das Gebäude, zu dem die Räumlichkeiten gehören, betreten. Der Gast erklärt sich hiermit bereit, den Eigentümer von allen Ansprüchen jeglicher Art freizusprechen und schadlos zu halten. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für den Verlust von persönlichen Gegenständen oder Wertgegenständen des Gastes. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Gäste das Risiko für Schäden übernehmen, die durch ihre eigene Nutzung der Räumlichkeiten entstehen oder durch andere, die sie zur Nutzung der Räumlichkeiten einladen, entstehen.

13. ANNAHME DES OBJEKTS: Die Meinungen über den Zustand des Objekts können von Person zu Person variieren und sind sehr subjektiv. Wenn der Gast das Objekt nicht persönlich besichtigt oder inspiziert hat, darf er sich nicht auf die Meinungen Dritter, einschließlich die des Eigentümers oder seines Vertreters, verlassen. Der Gast trägt das alleinige Risiko, wenn er die Immobilie unbesichtigt mietet und mit dem Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt des Check-in nicht zufrieden ist. Dem Gast wurde nichts über den Zustand des Objekts versprochen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag explizit festgehalten. Die Immobilie wird vermietet "wie sie ist".

14. PARKEN: Ein privater Parkplatz steht in der Garage zur Verfügung, jedoch auf eigenes Risiko des Gastes. Der Eigentümer ist nicht verantwortlich für Schäden am Fahrzeug des Gastes. Der Gast haftet für alle Schäden, die in der Garage oder an angrenzenden geparkten Fahrzeugen entstehen. Der Gast kann sein Fahrzeug auch auf dem Gästeparkplatz abstellen, allerdings auf eigene Gefahr.

15. ENDE DER LAUFZEIT UND Kaution: Der Gast verpflichtet sich, die Immobilie bei Ablauf dieses Vertrags in einem ebenso sauberen und guten Zustand wie zu Beginn des Vertrages an den Eigentümer zurückzugeben, abgesehen von normaler Abnutzung durch angemessene Nutzung. Der Gast trägt die Kosten für Wartung und Reparaturen, wenn sich die Räumlichkeiten in einem schlechteren Zustand befinden als vor seinem Einzug. Darüber hinaus erklärt sich der Gast bereit, alle Schäden am Objekt, am Mobiliar und an der Ausrüstung zu reparieren, zu ersetzen oder deren Reparatur oder Ersatz zu bezahlen. Der Gast ist damit einverstanden, dass diese Kosten oder andere geschuldete Beträge von der Kaution abgezogen werden. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Rauchen, zu Veranstaltungen und/oder zu Haustieren führt zum Verfall der gesamten Kaution. Die Kaution kann automatisch zehn (10) Tage nach Beendigung dieses Vertrages zurückerstattet werden, es sei denn, der Vermieter stellt fest, dass Schäden oder andere Abzüge aufgrund von Handlungen des Gastes zu machen sind. Diese Beträge werden von der Kaution abgezogen und der Restbetrag wird zurückerstattet. Falls die fälligen Beträge die Kaution übersteigen, haftet der Gast für diese Beträge.

16. ZUGANG ZUM EIGENTUM: Dem Eigentümer oder seinem Beauftragten ist jederzeit Zugang zum Objekt zu gewähren, um das Objekt zu inspizieren, notwendige Reparaturen, Änderungen oder Verbesserungen vorzunehmen, notwendige Dienstleistungen zu erbringen und das Objekt möglichen Käufern, Mietern usw. zu zeigen. Der Eigentümer übt dieses Recht auf Zugang in angemessener Weise aus.

17. VERTRAG UND VERZICHT DES GASTES: Dieser Vertrag wird mit der Buchung wirksam und kann vom Eigentümer bei Zahlungsverzug, falschen Angaben oder anderen nicht eingehaltenen Verpflichtungen des Gastes, wie in diesem Vertrag beschrieben, gekündigt werden. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, alle angemessenen Kosten, Anwaltshonorare und Ausgaben, die dem Vermieter bei der Durchsetzung dieses Vertrages entstehen, zu übernehmen.

18. AUSSTATTUNG: Der Vermieter stellt die Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung. Wenn der Gast seine eigene Bettwäsche mitbringen möchte, kann er um eine Ermässigung der Reinigungsgebühr bitten. Der Vermieter stellt eine Grundausstattung an Geräten und Möbeln zur Verfügung. Für die Geräte wird jedoch keine Garantie übernommen, und Reparaturen oder Ersatz werden so bald wie möglich vorgenommen. High-Speed-Internet und Kabelfernsehen werden nur aus Kulanz zur Verfügung gestellt und sind nicht Bestandteil der Vereinbarung. Es gibt keine Rückerstattung der Miete für Ausfälle, Inhalte, fehlende Inhalte, Netz-Geschwindigkeit, Zugangsprobleme, mangelnde Kenntnisse über die Nutzung oder persönliche Vorlieben in Bezug auf Kabel oder Internet.

19. VERMIETBARKEIT: Wenn die Räumlichkeiten durch Feuer, andere Unfälle oder höhere Gewalt zerstört werden, so dass sie entweder vor oder während der Laufzeit des Vertrages nicht mehr bewohnbar sind, erstattet der Eigentümer einen angemessenen, pro-Rata Teil der im Voraus gezahlten Mieten zurück. Der Mietvertrag endet nicht nicht aufgrund von Umständen ausserhalb des Gebäudes oder innerhalb des Objektes, die sich der Kontrolle des Eigentümers entziehen, oder aufgrund von nicht funktionsfähigen Geräten in der Wohnung. Es gibt keine Rückerstattungen oder Rabatte für nicht funktionierende Geräte oder defekte Ausrüstung, ungünstiges Wetter, vorzeitige Abreise, Unterbrechung von Versorgungsleistungen, Bauarbeiten in der Gegend oder Wartungsprobleme. Allen Mietern wird empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen.

20. GEFÄHRLICHE MATERIALIEN, SCHUSSWAFFEN UND ILLEGALE SUBSTANZEN: Der Gast darf keine gefährlichen, entflammbaren oder explosiven Gegenstände in der Wohnung aufbewahren oder besitzen, die die Brand- oder Explosionsgefahr in der Wohnung unangemessen erhöhen könnten oder die von einer zuständigen Versicherungsgesellschaft als gefährliche Stoffe (einschließlich Propan) angesehen werden könnten. Feuerwerkskörper jeglicher Art sind in der Wohnung nicht gestattet. Schusswaffen und illegale Substanzen sind in der Wohnung ebenfalls nicht gestattet.

21. ZURÜCKGELASSENE GEGENSTÄNDE: Der Vermieter bewahrt keine vom Gast zurückgelassenen Gegenstände auf. Persönliches Eigentum des Gastes, das nach Ablauf des Vertrages zurückgelassen wird, wird als Müll betrachtet und vom Reinigungsteam entfernt, um die Einheit für die ankommenden Gäste vorzubereiten. Es werden alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, wertvolle Gegenstände, die von einem anderen Gast oder dem Reinigungsteam gefunden wurden, dem Gast zu schicken, aber es wird keine Garantie übernommen.

22. ÄNDERUNG: Die Parteien vereinbaren hiermit, dass dieses Dokument die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien enthält und dass diese Vereinbarung in keiner Weise modifiziert, verändert, abgeändert oder ergänzt werden darf, außer durch eine schriftliche Ergänzung, die von allen Parteien unterzeichnet wurde.